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   BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92   

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BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92 (https://dejure.org/1993,10665)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 1 WB 15.92 (https://dejure.org/1993,10665)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 1 WB 15.92 (https://dejure.org/1993,10665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung, Truppenversuche, Vorschriften Artillerieschule (LtrSpezStATV/ArtS) - Berücksichtigung einer Spätverwendung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92

    Versetzung auf einen A 16-Dienstposten - Fehlen ausreichender Restdienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Der Antragsteller sei also allenfalls in dem Verfahren BVerwG 1 WB 80.92 zum Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen, nicht jedoch in dem Verfahren BVerwG 1 WB 15.92.

    Den gegen diese Entscheidung mit Schreiben vom 12. August 1992 gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der BMVg mit seiner Stellungnahme vom 29. September 1992 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 80.92).

    Zwar hat er in dem förmlichen Antrag im Schriftsatz vom 29. Januar 1993 lediglich die Personalentscheidung des BMVg vom 30. Juli 1992 (Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 80.92) angeführt.

    Dies ergibt sich hinreichend daraus, daß er in dem Schriftsatz vom 29. Januar 1993 das vorliegende Verfahren BVerwG 1 WB 15.92 ausdrücklich einbezieht und vorträgt, sein Feststellungsinteresse ergebe sich daraus, daß er früher - mithin vor dem im Verfahren BVerwG 1 WB 80.92 maßgeblichen Zeitpunkt, dem 1. April 1993 - hätte befördert werden müssen.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf einen der beiden von ihm angeführten Dienstposten zu versetzen, nur hätte ausgesprochen werden können, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis hätte ausgeübt werden können (Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - <BVerwGE 86, 244 [246]>).

    Die Einbeziehung in den Kreis der Kandidaten für eine Verwendung auf einem nach der Besoldgungsgruppe A 16 bewerteten Dienstposten stellt aber noch keine verbindliche Zusage dar, den betreffenden Bewerber auch tatsächlich auf den in Frage kommenden oder wenigstens auf einem gleichwertigen Dienstposten zu verwenden (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - <BVerwGE 86, 244 [ff.]>).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).

  • BVerwG, 08.10.1992 - 1 WB 69.92

    Endgültige Neubesetzung eines Dienstpostens mit einem Berufssoldaten - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Die dort erstmals gestellten Anträge seien durch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - BVerwG 1 WB 69.92, 81.92 - abgeschlossen.

    Die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - 530/91 und 776/91 -, die Akten des Senats in den Verfahren 1 WB 69.92 und 81.92 sowie die Personalakten des Antragstellers, Hauptteile A, B und C, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90
    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei im wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägung darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewichtung beigemessen werden kann und soll (Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 83.91

    Auswahlentscheidung nach der Bestenauslese - Überprüfung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Daß die Auswahl eines besser beurteilten Konkurrenten sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 83.91 -).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls auch höherwertigen Stelle zu verwenden (Beschlüsse vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255> und vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [26]>).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls auch höherwertigen Stelle zu verwenden (Beschlüsse vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255> und vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [26]>).
  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86

    Versetzung eines Soldaten auf den Dienstposten des Leiters der Pressearbeit und

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Dieser Antrag war zulässig (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 34.86 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 127.91 -).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 127.91
    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92
    Dieser Antrag war zulässig (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 34.86 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 127.91 -).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Es kann deshalb offen bleiben, ob bei einer derartigen Bewerberlage Art. 33 Abs. 2 GG überhaupt anwendbar ist (bejahend möglicherweise BVerfG - 4. Kammer des 2. Senats - 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - NVwZ 2000, 1035; ablehnend BVerwG 26. September 2000 - 1 WB 73/00 - ZBR 2001, 141 und 27. Juli 1993 - 1 WB 15/92 - DokBer B 1994, 116; vgl. zur Problematik auch Vetter PersV 2001, 482).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle -

    Damit ist ein Feststellungsinteresse hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 15.92 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten -

    Hierfür kann die beantragte Feststellung als Vortrage rechtlich von Bedeutung sein (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 15.92 - und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92

    Versetzung auf einen A 16-Dienstposten - Fehlen ausreichender Restdienstzeit -

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 537/92 -, die Akten des Senats in den Verfahren BVerwG 1 WB 15.92, 69.92 und 81.92 sowie die Personalakten des Antragstellers - Hauptteile A, B und C, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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